Ehevertrag- Vielleicht unromantisch, aber sinnvoll?

Brauchen wir einen Ehevertrag?

Viele Paare fragen sich vor ihrer Eheschließung, ob sie einen Ehevertrag schließen sollten. Meist wird der Gedanke verworfen, weil es vielen unromantisch erscheint, bei der Eheschließung schon an die Scheidung zu denken.

Objektiv betrachtet ist ein Ehevertrag eine Absicherung für den Fall der Scheidung, der, wenn es soweit kommt, vieles vereinfachen, beschleunigen und Kosten einsparen kann.

So hat einer unserer Mandanten es einmal mit folgenden Worten zusammengefasst:

„Die Tatsache, dass ich eine Unfallversicherung habe, heißt ja auch nicht, dass ich einen Unfall haben möchte. Ein Ehevertrag macht aber einfach Sinn. Es werden so viele Ehen geschieden.“

Wenn man berücksichtigt, dass im Fall der Scheidung oft jahrelang mit Anwälten vor Gericht um Unterhalt, Vermögensaufteilung usw. gestritten wird, erscheint es vielen Paaren, die sich mit dem Thema Ehevertrag auseinandersetzen, reizvoll, dies zu vermeiden. Wenn es wirklich nicht mehr klappt, kann man schnell auseinandergehen und muss sich nicht eventuell noch über Jahre mit dem Partner streiten, mit dem man eigentlich nichts mehr zu tun haben will, weil alle relevanten Fragen bereits im Ehevertrag geregelt wurden. So passt es ins Bild, dass eine große Anzahl von unseren Mandanten, die Eheverträge machen,  bereits eine Scheidung hinter sich haben.  

Ein weiterer Vorteil einer Beratung über einen Ehevertrag ist, dass den Eheleuten die rechtlichen Wirkungen der Ehe oft erst in der Beratung bewusst werden. Rechtlich gesehen ist die Ehe ein Vertrag. Deren Inhalt kennen die Wenigsten.  Viele Leute wissen zum Beispiel nicht, dass bei der Scheidung auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt werden (Versorgungsausgleich) oder dass eben  nicht alles, was ein Ehepartner kauft, automatisch auch dem anderen gehört.

Auch wenn sich ein Paar dann nicht dazu entscheidet, einen Ehevertrag abzuschließen, weil man die gesetzlichen Regelungen als passend empfindet, ist eine Erstberatung zu dem Thema sinnvoll. Oft beschäftigen sich die Eheleute durch die Beratung auch erstmals intensiv mit Fragen, wie sie ihre Ehe konkret leben wollen, indem sie sich mit Fragen beschäftigen wie: Wer betreut später die Kinder? In wie weit soll der andere am eigenen Vermögen teilhaben? usw. Die Ehegatten wissen nach der Beratung, welche Wirkungen die Ehe hat und können sich entsprechend darauf einstellen.

Was kann ich im Ehevertrag regeln?

In einem Ehevertrag können Regelungen zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt, dem Sorgerecht, dem Versorgungsausgleich, der Wohnung, dem Hausrat und weiteren Themen getroffen werden, die Ihnen am Herzen liegen. Für Ehepaare, die eventuell ins Ausland ziehen wollen, kann auch eine Rechtswahl sinnvoll sein, damit im Fall der Scheidung deutsches Recht gilt.

Schließlich kann in einen Ehevertrag auch eine erbrechtliche Regelung aufgenommen werden.

Wer sollte einen Ehevertrag machen?

Besonders sinnvoll sind Eheverträge für Ehepaare, bei denen ein Partner Unternehmer ist oder bei denen ein Partner z.B. wegen Kindesbetreuung voraussichtlich länger nicht arbeitstätig sein wird.  Empfehlenswert ist ein Vertrag meist auch, wenn Paare mit unterschiedlicher Nationalität heiraten oder wenn die Eheleute einen Teil ihres gemeinsamen Lebens im Ausland verbringen werden, ausländisches Vermögen vorhanden ist usw. 

Wann kann man einen Ehevertrag machen?

Einen Ehevertrag kann man vor der Hochzeit, aber auch danach noch schließen. Selbst kurz vor der Scheidung ist ein Ehevertrag noch möglich. Man spricht dann von einer Trennungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Grundsätzlich empfehlen wir allerdings nicht, den Ehevertrag so lange aufzuschieben, da es oft schwer ist, kurz vor der Scheidung noch eine Einigung zu finden. Auch bei anderen Verträgen ist es in der Regel schwierig, nachträglich noch Bedingungen zum geschlossenen Vertrag zu verhandeln.  Man sollte daher am besten vor der Hochzeit bereits alle nötigen Regelungen treffen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag muss nicht teuer sein. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren wie z.B. was Sie alles regeln wollen, wie hoch das Vermögen ist usw. Hierüber klären Wir Sie in der Erstberatung auf.

Eine einfache Erstberatung darf maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, also 226,10 € kosten. Angesichts der Kosten, die im Fall einer Scheidung auf Sie zukommen können, ist dies gut investiertes Geld und erspart Ihnen unter Umständen einige böse Überraschungen, falls die Ehe scheitert. Bei der Erstberatung kann man sich einen Überblick verschaffen und grundsätzliche Informationen erhalten. Nach einem solchen Erstberatungstermin kann man normalerweise beurteilen, ob es im eigenen Fall Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen. Beauftragen Sie uns dann damit, einen solchen Vertrag zu entwerfen, besprechen wir mit Ihnen später die Einzelheiten und auch die anfallenden Kosten.


Wenn Sie Interesse an dem Thema haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro in Kehl.